Die frau verstarb wenig später im krankenhaus. Auf Grund verschiedener Verletzungsmuster an ihrem Körper konnten die behandelnden Ärzte den Verdacht von Fremdverschulden nicht ausschließen und verständigten die polizei.
In ersten Erhebungen konnte auch von den Ermittlern des Landeskriminalamts wien ein Fremdverschulden als todesursache nicht ausgeschlossen werden. Die Staatsanwaltschaft Wien ordnete eine gerichtsmedizinische Obduktion der Toten an, um die Todesursache zu klären.
Die Frau befand sich zum Zeitpunkt des Vorfalls in der wohnung eines 53-jährigen österreichischen Staatsbürgers. Zur Klärung der genauen Todesumstände werden der mann sowie mögliche zeugen von den Ermittlern baldigst einvernommen.