Bereits Anfang Juli 2021 wurde aufgrund von angezeigten Verletzungen gegen einen 33-Jährigen ein Annäherungs- und Betretungsverbot der Wohnung seiner 64-jährigen Mutter ausgesprochen. Dieses Verbot wurde vom Bezirksgericht Feldbach bestätigt, eine Einstwillige Verfügung erlassen.
Trotz dieses Verbotes hielt sich der 33-Jährige gegen 19:00 Uhr im Hof des Anwesens seiner Mutter auf. Diese bemerkte das, flüchtete in ihre Wohnung und versperrte die Eingangstüre. Der 33-Jährige stieg jedoch über ein offen stehendes Fenster in die Wohnung ein und bedrohte seine Mutter. Als der Mann die 64-Jährige an den Haaren zog, kam sie zu Sturz und verletzte sich leicht.
Die Frau konnte zunächst aus der Wohnung in einen Maisacker flüchten und die Polizei verständigen. Der Sohn fand die Frau jedoch und zog sie wieder an den Haaren, wobei es zu weiteren leichten Verletzungen kam. Noch bevor die Polizeibeamten am Tatort eintrafen, flüchtete der 33-Jährige in unbekannte Richtung. Die Mutter wurde vom Rettungsdienst erstversorgt und in ein Krankenhaus eingeliefert.
Nach kurzer Fahndung fanden die Polizeibeamten den Verdächtigen in einem Waldstück, in dem er sich offenbar schon seit einiger Zeit aufgehalten haben dürfte. Er wurde festgenommen und über Anordnung der Staatsanwaltschaft Graz in die Justizanstalt Graz-Jakomini eingeliefert.