Im Frühjahr dieses Jahres wurde in einer Mädchentoilette einer Rankweiler Schule ein Schriftzug mit einer unkonkreten Amokdrohung entdeckt. Die Direktorin alarmierte umgehend die Polizei. Innerhalb kurzer Zeit wurde ein Großeinsatz mit zahlreichen Einsatzkräften eingeleitet, um jede Gefahr auszuschließen.
Im Zuge der Ermittlungen konnte einer Schülerin der Schule die Tat nachgewiesen werden. Die 18-Jährige zeigte sich geständig, die Drohung angebracht zu haben. Ein nachvollziehbares Motiv konnte die junge Erwachsene nicht nennen. Zusätzlich droht ihr eine gerichtliche Strafe.Da solche Drohungen von der Polizei stets ernst genommen werden, kam es zu einem größeren Polizeieinsatz.
Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von 4.092 Euro wurden der Schülerin nun in Rechnung gestellt.Konkret bedeutet das, dass die Frau für ihre einmalige Drohung eine Kostenvorschreibung über rund 4.100 Euro für das Einschreiten von Regel- und Spezialkräften aufgrund einer vorsätzlich falschen Notmeldung erhält. Die Rechtsgrundlage für die Verrechnung der Kosten vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöster Polizeieinsätze findet sich im Sicherheitspolizeigesetz.
Die Polizei betont, dass jede Form von Drohung – auch als vermeintlicher "Scherz" – strafbar ist. Solche Aktionen verbreiten Angst und Unsicherheit, zerstören das Vertrauen im Schulalltag und können für die Verursacher schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Quelle der Polizeinachricht: LPD Vorarlberg