Während der Sachverhaltsaufnahme kam gestern der 48-jährige Mann ebenfalls dazu. Er fuhr selbst mit seinem Pkw zur Polizei und missachtete schon bei der Zufahrt zur Polizeiinspektion mehrere Verkehrsvorschriften.
Beim Aussteigen hatte er massive Gleichgewichtsstörungen und er roch stark nach Alkohol.
Ein durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von 2,56 Promille Alkoholgehalt, der Führerschein konnte dem 48-Jährigen nicht abgenommen werden, weil er diesen nicht mitführte.
Die weiterführenden Ermittlungen zum angezeigten Sachverhalt ergaben, dass dieser privatrechtlicher Natur war und die Polizei nicht zuständig ist.