Es bestand der Verdacht, dass die Mutter des 66-Jährigen bereits im Juni 2020 verstorben sei.
Die bisher durchgeführten Erhebungen und Befragung des Mannes ergaben in weiterer Folge, dass dessen damals 89-jährige Mutter Mitte 2020 zu Hause verstorben ist und der Mann den Leichnam seiner Mutter im Keller des Hauses aufbewahrt hatte, um weiterhin die Pension der Frau und das Pflegegeld zu beziehen.
Im Zuge einer ersten Vernehmung zeigte sich der Mann geständig. Bei der am 8. September 2021 durchgeführten Obduktion konnten bisher keine Hinweise auf Fremdverschulden erhoben werden.
Laut bisherigen Ermittlungen liegt der verursachte, finanzielle Schaden im mittleren 5-stelligen Eurobereich.
LPD Tirol