Polizeiticker

Wien – Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz

Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz (Bildquelle: LPD Wien)

Im Rahmen von Schwerpunktkontrollen der Bereitschaftseinheit wurden die Polizisten auf zwei verdächtige Jugendliche aufmerksam.

Bei einer Personenkontrolle wurden im Rucksack eines 16-jährigen afghanischen Staatsangehörigen zahlreiche pyrotechnische Erzeugnisse gefunden. Der Minderjährige führte 180 Knallkörper (Böller) der Kategorie F3 bei sich. Für den rechtmäßigen Besitz dieser Kategorie ist ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine behördliche Bewilligung erforderlich. Der 16-Jährige gab an, dass er die Böller in der Inneren Stadt an andere Jugendliche verkaufen wollte. Die Knallkörper wurden sichergestellt. Da der Minderjährige angab, dass er an seiner Wohnadresse weitere pyrotechnische Erzeugnisse verwahre, begleiteten die Polizisten ihn zur Adresse. In der Wohnung wurden weitere 20 Knallkörper der Kategorie F3 sowie 12 Knallkörper der Kategorie P1 (Mindestalter 18 Jahre) sichergestellt.

Prävention – Pyrotechnik

Die Wiener Polizei warnt in Hinblick auf Silverster ausdrücklich vor dem Gebrauch und unerlaubten Besitz von Böllern sowie nicht sachgemäßer Verwendung von Silvesterfeurwerk.

Die meisten Unfälle und gefährlichen Vorfälle mit pyrotechnischen Erzeugnissen sind auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen. Besonders die verbotene und leichtsinnige Handhabung von meist aus dem Ausland besorgter Pyrotechnik ohne erforderlicher Qualitäts- und Zulassungskriterien bergen großes Gefahrenpotential.

Bei Verstößen gegen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen dem Verwender, neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, auch Verwaltungsstrafen bis zu EUR 3.600,-.

Quelle: LPD Wien