Nach erforderlicher rechtlicher Prüfung, ob es sich um eine Spontankundgebung handelt, wurde festgestellt, dass kein dafür notwendiger Manifestationscharakter feststellbar war. Nach Rücksprache mit dem Magistrat der Stadt Wien wurde die Veranstaltung aufgelöst. Es erfolgten mehrere Lautsprecherdurchsagen, wobei eindringlich auf die Einhaltung des 2-Meter-Mindestabstandes hingewiesen wurde. Zahlreiche Personen verließen daraufhin umgehend die Örtlichkeit.
Bei anschließender Kontrollen der noch Verbliebenen wurde festgestellt, dass diese Großteils im gemeinsamen Haushalt lebten und daher die Einhaltung des Mindestabstandes nicht erforderlich war. Gegen 16:30 Uhr endete der Einsatz.
Bilanz
- 41 Identitäten wurden festgestellt
- 7 verwaltungsrechtliche Anzeigen, 5 nach der geltenden COVID-19-Verordnung