Im Bereich einer stationären Radaranlage im Stadtgebiet in Wien verringerten sie ihre Fahrgeschwindigkeit, um danach wieder auf bis zu 111 km/h zu beschleunigen.
Die beiden jungen Lenker (20 und 22 Jahre) wurde daraufhin angehalten. Es stellte sich heraus, dass beide Personen nur über einen vorläufigen bzw. einen Probeführerschein verfügten. Beide Führerscheine wurden abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.
Die Überwachung des Straßenverkehrs dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Als vermutliche Hauptunfallursachen gelten nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit und Unachtsamkeit/Ablenkung.
Im Jahr 2020 nahm die Wiener Polizei 3.702 Führerscheine vorläufig ab, häufig auch wegen Verstößen gegen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit.