Beamte der Landesverkehrsabteilung Wien konnten das Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 126 km/h, statt der erlaubten 50 km/h, messen. Dem Lenker droht ein Führerscheinentzugsverfahren.
Nicht angepasste Geschwindigkeit zählt zu den Hauptunfallursachen bei tödlichen Verkehrsunfällen. Umso wichtiger ist es, in diesem Bereich, insbesondere präventive Maßnahmen zu setzen.
Die Kontrolle der Geschwindigkeit im Straßenverkehr stellt nicht nur eine wesentliche Aufgabe im Bereich der Verkehrsüberwachung dar, sondern trägt auch wesentlich zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei.
Im Jahr 2020 wurden durch die Wiener Polizei aufgrund von Geschwindigkeitsübertretungen 615.828 Anzeigen gelegt und 42.948 Organmandate ausgestellt.
LPD Wien