Am 09.09.2025 berichtete die Wiener Polizei in einer Presseaussendung über ein 16-jährige Schülerin, die eine Stichverletzung im Bauchbereich aufwies. Im Zuge einer Durchsuchung der Schule, wo die Verletzung entstanden sein soll, konnte ein Messer sichergestellt werden.
Da zunächst Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden konnte, führte das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum/Ost, Ermittlungen in alle Richtungen. Der Verdacht auf eine Tatbeteiligung Dritter erhärtete sich dabei nicht. Stattdessen verdichteten sich die Hinweise, dass die Verletzung selbst zugefügt worden war.
Noch vor ihrem anberaumten Ladungstermin erschien die 16-Jährige in der Außenstelle des Landeskriminalamts und gab im Rahmen einer Vernehmung an, sich die Verletzung selbst zugefügt zu haben. Als Motiv nannte das Mädchen den Wunsch nach Aufmerksam. Fremdverschulden kann somit ausgeschlossen werden.
Ursprüngliche Meldung:
Heute Vormittag wurden die Beamten des Stadtpolizeikommandos Brigittenau in eine Schule gerufen.
Vor Ort befand sich ein 16-jähriges Mädchen mit einer Verletzung im Bereich des Oberkörpers, die vermutlich durch einen spitzen Gegenstand entstanden ist. Die Schülerin wurde durch die Berufsrettung Wien notfallmedizinisch erstversorgt und in ein Krankenhaus gebracht.
Es besteht keine Lebensgefahr. Da die Einsatzlage vorerst noch völlig unklar war, wurden mehrere Kräfte für eine Durchsuchung hinzugezogen. Diese verlief negativ.
Ein Messer konnte in der Schule, in der Nähe der Verletzten aufgefunden und sicherstellt werden. Das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum Ost hat die Ermittlungen übernommen.
Quelle der Polizeinachricht: LPD Wien