An der Schwerpunktaktion beteiligten sich 10 Polizeibeamte aus beiden Bezirken und der Landesverkehrsabteilung sowie ein Polizeiarzt. Insgesamt mussten zwei durch Suchtgift beeinträchtigte und drei alkoholisierte Lenker beanstandet werden, davon ein Radfahrer mit 2,34 promille.
1 führerschein wurde an Ort und Stelle abgenommen. 1 Lenker war nicht im Besitze einer Lenkberechtigung. 4 personen werden nach dem Suchtmittelgesetz zur Anzeige gebracht, in 3 Fällen wurden geringe Mengen Suchtmittel sichergestellt.
Die Kontrollen brachten im Detail folgendes Ergebnis:
• 130 Alkovortests
• 4 Alkotests mittels Alkomat
• 2 klinische Untersuchungen (SMG)
• 2 Anzeigen nach § 5 StVO (Suchtmittel – Kokain u. Cannabis)
• 3 Anzeigen nach § 5 StVO (alkohol - über 0,8 Promille)
• 1 Führerscheinabnahme
• 38 sonstige Anzeigen StVO u. KFG
• 2 Anzeigen n. d. Epidemiegesetz (EinreiseV)
• 17 Organmandate
• 5 Anträge gemäß § 56 KFG (Prüfhalle)
• 3 Kennzeichenabnahmen an Ort und Stelle
• 3 Sicherstellungen von geringen Mengen Suchtmittel
• 4 Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz