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St. Peter am Ottersbach – Jugendlicher wegen Mordes vor Gericht

Redaktion Polizeiticker Österreich

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Ein großes, historisches Gebäude mit gelber Fassade und sichtbaren architektonischen Details steht an einer Straße. Im Hintergrund ist ein bewölkter Himmel zu erkennen.
Im Landesgericht Graz startet Ende November der Prozess zum tödlichen Angriff auf ein Ehepaar in der Steiermark. (Bildquelle: H. Moschitz / S. Partl, Wikimedia Commons, CC BY 3.0)

Ein Jugendlicher soll im April 2026 in der Südoststeiermark ein älteres Ehepaar mit einem Messer attackiert haben. Der 84-jährige Mann starb, seine 80-jährige Ehefrau überlebte schwer verletzt. Nun muss sich der Angeklagte wegen Mordes und versuchten Mordes vor Gericht verantworten.

Tödliche Messerattacke auf Ehepaar in der Steiermark

Die Tat ereignete sich in der Nacht auf den 22. April 2026 in St. Peter am Ottersbach im Bezirk Südoststeiermark. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden soll der damals 17-jährige Jugendliche gewaltsam in das Wohnhaus eines älteren Ehepaares eingedrungen sein. Dazu soll er ein Fenster mit einem Hammer eingeschlagen haben. Wir berichteten im April über den Fall.
Im Haus soll er anschließend mit einem Messer auf die beiden Bewohner eingestochen haben. Der 84-jährige Mann erlitt tödliche Verletzungen und starb noch im Haus. Seine 80-jährige Ehefrau überlebte die Attacke schwer verletzt.

Jugendlicher soll aus „Mordlust“ gehandelt haben

Besonders erschütternd waren die Angaben des Jugendlichen bei seiner ersten polizeilichen Einvernahme. Laut Polizei gestand er die Messerattacke und gab an, aus „Mordlust“ gehandelt zu haben. Das Ehepaar soll er zuvor nicht gekannt haben. Nach seinen Angaben habe er das Wohnhaus gezielt ausgewählt, weil er dort ältere Menschen vermutete und mit wenig Gegenwehr rechnete. Nach der Tat soll der Jugendliche selbst die Polizei verständigt und sich gestellt haben. Die Beamten nahmen ihn widerstandslos fest.

Psychiatrisches Gutachten liegt vor

Im Zuge der Ermittlungen wurde ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten eingeholt. Demnach leidet der Angeklagte an einer psychischen Störung. Zum Zeitpunkt der Tat war er laut Gutachten jedoch zurechnungsfähig. Die zunächst verhängte Untersuchungshaft wurde im Juni 2026 in eine vorläufige Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum umgewandelt.
Die Staatsanwaltschaft Graz beantragt nun auch im Strafverfahren die Unterbringung in einem solchen Zentrum. Sie begründet dies mit der Gefahr, dass der Angeklagte unter dem maßgeblichen Einfluss seiner psychischen Störung erneut schwere Straftaten begehen könnte. Über diesen Antrag hat das Gericht zu entscheiden.

Mordprozess beginnt am 18. November in Graz

Die Staatsanwaltschaft Graz hat gegen den Jugendlichen Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes erhoben. Der Prozess ist für Mittwoch, 18. November, und Donnerstag, 19. November 2026, am Landesgericht für Strafsachen Graz angesetzt. Die Verhandlung findet im Großen Schwurgerichtssaal statt. Am ersten Verhandlungstag ist sie von 9 bis 18 Uhr geplant, am zweiten von 9 bis 13 Uhr.
Aufgrund des erwarteten öffentlichen Interesses werden für Medienvertreter Plätze reserviert. Auch Besucher können nach Verfügbarkeit Platzkarten erhalten. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die strafrechtliche Verantwortung des Jugendlichen sowie der Antrag auf Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Quelle der Nachricht: Landesgericht für Strafsachen Graz

Kategorien:

Steiermark

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