Eine besonders hohe Überschreitung beging gestern ein Fahrzeuglenker aus der Stadt Salzburg. Bei erlaubten 80 km/h überschritt er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 km/h – gemessene Geschwindigkeit 182 km/h. Ein weiterer Lenker fuhr eine Geschwindigkeit von 172 km/h. Insgesamt sieben Fahrzeuglenker müssen mit einem Führerscheinentzugsverfahren der BH Salzburg Umgebung rechnen.
Am Nachmittag überholte ein PKW, auf der Hochkönig Straße (B164) zwischen Leogang und Saalfelden, eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung an einer Stelle mit Gegenverkehr. Danach beschleunigte der 65-jährige Pinzgauer sein Fahrzeug weiter stark. Er bedrängte permanent vor ihm fahrende Fahrzeuge und unterschritt dabei mehrmals erheblich den erforderlichen Sicherheitsabstand. Durch den Lenker wurden sämtliche in diesem Bereich geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen missachtet. Er überholt mehrere Fahrzeuge, einmal wiederum bei Gegenverkehr. Ein Unfall konnte dabei nur verhindert werden, weil der entgegenkommende Fahrzeuglenker sein Auto rechtzeitig abbremste und auswich. Der 65-jährige Fahrzeuglenker konnte schließlich bei der Ortseinfahrt Saalfelden angehalten werden. Der Mann zeigte, auf seine Fahrweise angesprochen, keinerlei Einsicht und meinte lediglich, dass seine Fahrweise nicht so schlimm gewesen sei. Insgesamt setze der Lenker auf einer Strecke von 2 Kilometern 13 Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung, wegen denen er bei der zuständigen Behörde angezeigt wird.
In den Abendstunden wurde ein 21-jähriger Österreicher im Stadtgebiet von Salzburg durch eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung einer Kontrolle unterzogen. Durch die Beamten konnte bereits zu Beginn der Amtshandlung deutlicher Cannabisgeruch aus dem Fahrzeug wahrgenommen werden. Aufgrund dessen führten die Polizisten bei dem Lenker ein Drogen-Schnelltest durch, welcher ein positives Ergebnis auf Kokain sowie THC ergab. Eine Vorführung vor den Amtsarzt zum Zwecke der Überprüfung der Fahrtauglichkeit verweigerte er. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Der 21-Jährige wird an die zuständigen Behörden angezeigt.
Bei weiteren Radarmessungen auf der Westautobahn (A1) in Fahrtrichtung Walserberg wurde ein PKW mit einer Geschwindigkeit von 121 km/h, bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (IG-L), gemessen. Eine Zivilstreife kontrollierte den Lenker anschließend im Gemeindegebiet von Wals-Siezenheim, wobei die Polizisten feststellte, dass der 30-jährige Österreicher nicht im Besitz einer Lenkerberechtigung war. Der Führerschein war ihm bereits vor einigen Wochen entzogen worden. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und er wird angezeigt.