Das Bundeskriminalamt erlangte Kenntnis vom gegenständlichen Sachverhalt. In weiterer Folge wurde die Amtshandlung von Bediensteten des Landeskriminalamtes Niederösterreich, Ermittlungsbereich Sexualdelikte, übernommen. Zu diesem Zeitpunkt war die Identität des Opfers noch unbekannt. Durch umfassende Ermittlungen konnte die Identität geklärt werden. Aufgrund des dargelegten Sachverhaltes wurde von der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt eine gerichtlich bewilligte Anordnung zur Festnahme des Beschuldigten sowie zur Durchführung einer Hausdurchsuchung erlassen.
Bedienstete des Landeskriminalamtes Niederösterreich, Ermittlungsbereich Sexualdelikte und Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität, nahmen den Beschuldigten in den Mittagsstunden des 3. März 2022 an dessen Arbeitsplatzadresse fest. Zur gleichen Zeit wurde an der Wohnadresse die Hausdurchsuchung durchgeführt und dabei einige Datenträger sichergestellt.
Der 20-jährige Mann zeigte sich geständig, die kinderpornografischen Dateien angefertigt zu haben. Das Mädchen soll den durchgeführten Vernehmungen zufolge nicht bemerkt haben, dass es fotografiert wurde. Es dürfte zu keinen sexuellen Handlungen gekommen sein.
Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt wurde der Beschuldigte in die Justizanstalt Wr. Neustadt eingeliefert. Gegen den 20-Jährigen wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein damit verbundenes vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Die Erhebungen der Kriminalisten des Ermittlungsbereiches Sexualdelikte werden fortgeführt. Die Sichtung der sichergestellten Datenträger ist noch im Gange.
Quelle: LPD Niederösterreich