Steiermark

Krypto-Betrug in Hartberg-Fürstenfeld Stmk. – Polizei warnt vor Datenherausgabe

Kryptowährung
Kryptowährung (Bildquelle: CliPhotography (CC0))

Im Mai 2025 wurde ein 22-jähriger Mann Opfer eines Betrugs bei einer geplanten Krypto-Auszahlung. Er übermittelte Kriminellen den Wiederherstellungscode seines Wallets. Die Täter erbeuteten rund 588.000 Euro. Die Polizei warnt davor, sensible Informationen weiterzugeben.

Bereits im Mai 2025 erstattete der 22-jährige Oststeirer über einen Rechtsanwalt in Deutschland Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Graz. Die Kriminaldienstgruppe Hartberg hat daraufhin die Ermittlungen unter Einbeziehung von IT-Ermittlern übernommen.

Demnach begann der 22-Jährige nach einer Erbschaft im Jahr 2021 erstmals mit Investitionen in Kryptowährungen. Aufgrund des zunehmenden Erfolgs steigerte der Mann seine Investitionsbereitschaft in verschiedene Krypto-Wallets. Innerhalb von zwei Jahren hatte er bereits mehrere hunderttausend Euro investiert.

In der Folge verlegte er sogar seinen Wohnsitz nach Dubai, um sich noch mehr auf das Geschäft mit Kryptowährungen zu fokussieren.

Bei Auszahlung betrogen

Als er schließlich eine internationale Handelsplattform für die Auszahlung von Wertbeträgen nutzte, dürfte er auf Kriminelle hereingefallen sein. Dabei beabsichtigte der Oststeirer eine Auszahlung über ein sogenanntes Peer-to-Peer-Verfahren (P2P) durchzuführen.

Darunter versteht man bei Kryptogeschäften eine Transaktionsart, bei der zwei Personen eigenverantwortlich Kryptowährungen tauschen, ohne dass sie auf Banken oder Börsen als Vermittler angewiesen sind. Als der 22-Jährige im November des Vorjahres einen derartigen Vorgang zur Auszahlung von 20.000 Euro einleitete, kam er mit dem mutmaßlichen Betrüger erstmals in Kontakt.

Es folgten englischsprachige Telefonate sowie ein schriftlicher Austausch über Messenger-Dienste und E-Mail.

Wiederherstellungscode übermittelt

In der Folge wurde der 22-Jährige dazu aufgefordert, Screenshots, persönliche Daten sowie Kontoinformationen zu übermitteln. Über einen erhaltenen Link – offenbar ein Phishinglink – wurde der Mann dann zu einem angeblichen Support-Chat geleitet. Dort sollte er sich für den sogenannten KYC-Prozess (Know Your Customer) verifizieren.

Dabei handelt es sich um eine Art Identitätsprüfung. Die Übermittlung des sogenannten Wiederherstellungscodes (meiste eine Folge von nicht zusammenhängenden Wörtern) entpuppte sich letztlich als fataler Fehler.

Mit diesem erhielten die Kriminellen Zugriff auf das gesamte Krypto-Wallet des 22-Jährigen. So gelang es ihnen, insgesamt 588.000 Euro abzuzweigen und in der Folge auf zahlreiche Konten zu transferieren.

Was IT-Experten der Polizei raten

Die Polizei ermittelt nun gegen bislang unbekannte Täter. Sie sitzen erfahrungsgemäß meist im Ausland und versuchen potenzielle Anleger oft zu Geldzahlungen für vermeintlich lukrative Investitionsgeschäfte zu verleiten. IT-Experten warnen ausdrücklich davor, den Wiederherstellungscode („Mnemonic“ – griechisch für „Gedächtnis“) jemals aus der Hand zu geben.

Dies ist selbst bei seriösen Auszahlungsvorgängen im Kryptobereich nicht üblich. Zudem sollten Fernzugriffe oder angebliche Fernwartungen jedenfalls vermieden werden. Generell lohnt es sich, neben einem Passwort für das eigene Krypto-Wallet auch weitere Sicherheitsvorkehrungen in Form von sogenannten Multifaktor-Authentifizierungen zu aktivieren.

Quelle der Polizeinachricht: LPD Steiermark