Aufgrund der Umstände in der Wohnung war ein Tod durch den Konsum von Suchtmitteln nicht auszuschließen, weshalb eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau durchgeführt wurde. Nach der Leichenbeschau wurde von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine gerichtliche Obduktion des Leichnams angeordnet.
Die Obduktion bestätigte den Verdacht auf Tod durch Konsumation von Suchtmitteln. Die Ermittlungen im gegenständlichen Fall zur genauen Klärung der Umstände sind noch nicht abgeschlossen.
Quelle: LPD Kärnten