Nach derzeit vorliegendem Ermittlungsstand konnten ihm 14 strafbare Handlungen (Einbruchsdiebstähle in Kellerräume und KFZ, Diebstähle aus KFZ, unbefugte Inbetriebnahmen, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel, betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch) nachgewiesen werden. Mit den entfremdeten Bankomatkarten (NFC-Funktion) tätigte er eine Vielzahl an Einkäufen in diversen Geschäften in der Innenstadt in Klagenfurt/WS.
Der Beschuldigte ist geständig die Handlungen vorwiegend zum Zwecke der Finanzierung des Lebensunterhaltes begangen zu haben.
Er wurde aufgrund Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt/WS am 18. Mai 2021 festgenommen und in die Justizanstalt Klagenfurt/WS eingeliefert.