Bei den ersten Befragungen habe der Mann angegeben, dass er sich beim Hantieren mit seiner eigenen legal besessenen Pistole selbst verletz hätte. Aufgrund des Verletzungsbildes und der nicht schlüssigen Angaben wurde sein Bruder, ein 46-Jähriger aus dem Bezirk Baden, der ihn ins Krankenhaus verbracht hatte, zu dem Vorfall befragt. Letztendlich stellte sich heraus, dass sich der Vorfall im Bezirk Baden an der Wohnanschrift des 46-Jährigen zugetragen haben dürfte.
Während der 46-Jährige versucht haben soll, seine illegale Faustfeuerwaffe in den Holster seines Bruders zu stecken, dürfte sich ein Schuss gelöst und den 50-Jährigen verletzt haben. Anschließend hätten die beiden beschlossen eine Selbstverletzung des 50-Jährigen anzugeben, um etwaige straf- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen abzuwenden. Aufgrund der Tatortzuständigkeit übernahm das Landeskriminalamt Niederösterreich, Ermittlungsbereich Leib/Leben, die weiteren Erhebungen.
An der Wohnanschrift des 46-Jährigen konnten die verwendete Faustfeuerwaffe, eine nicht registrierte Pump-Gun und verschiedenste Munitionsteile vorgefunden und sichergestellt werden. Durch Bedienstete der LPD Wien wurde die Faustfeuerwaffe des 50-Jährigen an dessen Wohnanschrift sichergestellt. Gegen beide Männer wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Sie werden bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt sowie der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht.