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Vorsicht bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern – Tipps der Polizei

Vorsicht bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern (Bildquelle: Tim Reckmann (CC BY 2.0))

Obwohl davon ausgegangen werden kann, dass die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln im Zusammenhang mit den COVID19-Beschränkungen nicht die Ausmaße vergangener Jahre erreicht, weist die Polizei auf die damit verbunden Gefahren und Verbote hin.

Es wird in Erinnerung gerufen, das besonders im Nahbereich von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheime sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Pyrotechnik verboten ist . Die Polizei wird bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz konsequent einschreiten.

Tipps für den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern: