Vorarlberg

Vorsicht bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern – Tipps der Polizei

Vorsicht bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern
Vorsicht bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern (Bildquelle: Tim Reckmann (CC BY 2.0))

Obwohl davon ausgegangen werden kann, dass die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln im Zusammenhang mit den COVID19-Beschränkungen nicht die Ausmaße vergangener Jahre erreicht, weist die Polizei auf die damit verbunden Gefahren und Verbote hin.

Es wird in Erinnerung gerufen, das besonders im Nahbereich von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheime sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Pyrotechnik verboten ist . Die Polizei wird bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz konsequent einschreiten.

Tipps für den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern:

  • Beachten Sie vor Verwendung der pyrotechnischen Artikel die Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise.
  • Schießen Sie Raketen niemals aus der Hand, sondern aus einer geeigneten Abschussvorrichtung senkrecht nach oben ab. Beugen Sie sich niemals über einen Feuerwerkskörper. Halten Sie einen Sicherheitsabstand ein.
  • Schließen Sie Fenster und Haustüren – so können fehlgeleitete Feuerwerkskörper keine Brände im Wohnraum verursachen.
  • Zünden Sie einen "Versager" keinesfalls ein zweites Mal an.
  • Beachten Sie die Altersbeschränkungen auf der Verpackung – geben Sie keine Feuerwerkskörper an nicht berechtigte Personen weiter.