Es wird in Erinnerung gerufen, das besonders im Nahbereich von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheime sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Pyrotechnik verboten ist . Die Polizei wird bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz konsequent einschreiten.
Tipps für den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern:
- Beachten Sie vor Verwendung der pyrotechnischen Artikel die Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise.
- Schießen Sie Raketen niemals aus der Hand, sondern aus einer geeigneten Abschussvorrichtung senkrecht nach oben ab. Beugen Sie sich niemals über einen Feuerwerkskörper. Halten Sie einen Sicherheitsabstand ein.
- Schließen Sie Fenster und Haustüren – so können fehlgeleitete Feuerwerkskörper keine Brände im Wohnraum verursachen.
- Zünden Sie einen "Versager" keinesfalls ein zweites Mal an.
- Beachten Sie die Altersbeschränkungen auf der Verpackung – geben Sie keine Feuerwerkskörper an nicht berechtigte Personen weiter.