Wildunfall in Österreich – Was tun, wenn ein Reh angefahren wird?
Redaktion Polizeiticker Österreich
Ein Reh springt plötzlich auf die Straße, ein Zusammenstoß lässt sich nicht mehr verhindern. Gerade in der dunklen Jahreszeit steigt in Österreich die Gefahr von Wildunfällen. Doch was müssen Lenker und Lenkerinnen nach einem Unfall tun?
Rund 75.000 Wildunfälle pro Jahr in Österreich
Wildunfälle sind auf Österreichs Straßen keine Seltenheit. Nach Angaben von Jagd Österreich ereignen sich jährlich rund 75.000 Wildunfälle. Etwa 65.000 Wildtiere kommen dabei ums Leben.
Besonders hoch ist das Risiko in der Morgen- und Abenddämmerung. Rehe, Hirsche und Wildschweine sind dann häufig unterwegs und überqueren Straßen auf der Suche nach Nahrung oder auf dem Weg zwischen ihren Rückzugsgebieten. Vor allem auf Straßen entlang von Wäldern und Feldern müssen Autofahrer deshalb mit plötzlich auftauchenden Wildtieren rechnen.
Reh angefahren – Was muss ich sofort tun?
Kommt es zu einem Wildunfall, müssen Autofahrer anhalten und die Unfallstelle absichern.
Dabei sollten folgende Schritte beachtet werden:
1. Anhalten: Das Fahrzeug möglichst an einer sicheren Stelle abstellen und die Warnblinkanlage einschalten.
2. Unfallstelle absichern: Warnweste anziehen und das Pannendreieck aufstellen, sofern dies gefahrlos möglich ist.
3. Verletzten helfen: Bei Personenschäden Erste Hilfe leisten und gegebenenfalls die Rettung unter 144 verständigen.
4. Polizei informieren: Den Wildunfall unverzüglich melden, auch wenn das Tier davongelaufen ist.
5. Abstand halten: Verletzte oder getötete Wildtiere weder berühren noch mitnehmen.
6. Schaden dokumentieren: Wenn gefahrlos möglich, Fotos vom Fahrzeug, der Unfallstelle und vorhandenen Spuren machen.
Die Polizei verständigt in der Regel die zuständige Jägerschaft, die sich um verletzte oder getötete Tiere kümmert.
Muss jeder Wildunfall der Polizei gemeldet werden?
Ja. In Österreich muss ein Wildunfall unverzüglich gemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn am Fahrzeug kein sichtbarer Schaden entstanden ist oder das angefahrene Tier anschließend im Wald verschwindet. Die Verständigung ist besonders wichtig, weil ein verletztes Wildtier möglicherweise noch längere Zeit leidet. Die zuständige Jägerschaft kann eine Nachsuche veranlassen und das Tier gegebenenfalls von seinen Leiden erlösen.
Die Polizei ist unter der Notrufnummer 133 erreichbar. Besteht keine akute Gefahr, kann auch die nächstgelegene Polizeidienststelle verständigt werden.
Wildunfall nicht gemeldet – Welche Strafen drohen in Österreich?
Wer nach einem Wildunfall einfach weiterfährt, ohne den Vorfall zu melden, riskiert eine Verwaltungsstrafe wegen Verletzung der Meldepflicht. Nach Paragraf 4 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung müssen Verkehrsunfälle mit Sachschaden grundsätzlich ohne unnötigen Aufschub bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Entfall der Meldung nicht vorliegen.
Auch Wildunfälle unterliegen dieser Meldepflicht. Wird ein verletztes Tier zurückgelassen, ohne den Unfall zu melden, kann das zudem tierschutzrechtliche Fragen aufwerfen.Die Meldepflicht besteht übrigens auch dann, wenn der Zusammenstoß nicht selbst verschuldet wurde.
Auch im Winter besteht erhöhte Wildunfallgefahr. Streusalz kann Wildtiere an den Straßenrand locken. Bei Schnee und Eis verlängert sich zudem der Bremsweg. Autofahrer sollten deshalb ihre Geschwindigkeit anpassen und riskante Ausweichmanöver vermeiden.
Reh angefahren und davongelaufen: Was gilt?
Auch wenn ein Reh nach einem Zusammenstoß weiterläuft, muss der Unfall gemeldet werden. Ein Tier kann trotz scheinbar unverletzter Flucht schwere innere Verletzungen erlitten haben.
Autofahrer sollten sich möglichst genau merken, an welcher Stelle das Tier die Straße verlassen hat. Diese Information hilft der Jägerschaft bei einer möglichen Nachsuche. Eigenständige Suchaktionen im Wald sollten unterbleiben. Verletzte Wildtiere können unberechenbar reagieren.
Darf man ein verletztes Reh anfassen oder mitnehmen?
Nein. Verletzte oder getötete Wildtiere sollten keinesfalls angefasst oder eigenmächtig von der Unfallstelle entfernt werden. Selbst ein schwer verletztes Tier kann plötzlich ausschlagen, beißen oder andere Abwehrreaktionen zeigen.
Auch das Mitnehmen eines getöteten Wildtiers ist verboten und kann strafrechtliche Folgen haben, da das Tier dem Jagdrecht unterliegt. Die Bergung und Versorgung ist Aufgabe der zuständigen Jägerschaft.
Wer bezahlt den Schaden nach einem Wildunfall?
Ob die Versicherung einen Wildschaden übernimmt, hängt vom bestehenden Versicherungsvertrag ab. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug grundsätzlich nicht. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung kann dagegen Schäden durch einen Zusammenstoß mit Wildtieren abdecken.
Allerdings unterscheiden sich die Versicherungsbedingungen. Manche Verträge beschränken die Deckung auf bestimmte Tierarten, etwa Haarwild. Auch Selbstbehalte können vorgesehen sein. Lenkerinnen und Lenker sollten den Schaden deshalb möglichst rasch ihrer Versicherung melden. Für die Schadensabwicklung ist in der Regel eine polizeiliche Meldebestätigung erforderlich.
Kostet die Meldung eines Wildunfalls bei der Polizei etwas?
Für die Meldung eines Wildunfalls fällt nach Angaben des ÖAMTC keine sogenannte Blaulichtsteuer an. Diese Unfallmeldegebühr kann bei bestimmten Verkehrsunfällen mit bloßem Sachschaden anfallen, wenn die Polizei verständigt wird, obwohl keine gesetzliche Meldepflicht besteht. Bei einem Wildunfall ist die Verständigung jedoch erforderlich.
Wildtier auf der Straße – Bremsen oder ausweichen?
Taucht plötzlich ein Reh oder Wildschwein auf der Fahrbahn auf, sollten Autofahrer kontrolliert und möglichst stark bremsen, das Lenkrad festhalten und die Fahrspur beibehalten.
Hektische Ausweichmanöver sind besonders gefährlich. Dabei besteht das Risiko, in den Gegenverkehr zu geraten, gegen einen Baum zu prallen oder von der Straße abzukommen. Bei größeren Wildtieren wie Rehen, Hirschen oder Wildschweinen ist eine Notbremsung grundsätzlich gerechtfertigt.
Bei kleineren Tieren kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, insbesondere wenn durch eine abrupte Vollbremsung nachfolgende Fahrzeuge gefährdet werden.
So lassen sich Wildunfälle vermeiden
Besondere Vorsicht ist auf Straßen entlang von Wäldern, Wiesen und Feldern geboten. Autofahrer sollten bei Dunkelheit und Dämmerung die Geschwindigkeit reduzieren und jederzeit bremsbereit sein.
Steht ein Wildtier am Straßenrand, empfiehlt es sich, das Tempo deutlich zu verringern und bei Bedarf zu hupen. Fernlicht sollte abgeblendet werden, damit das Tier nicht zusätzlich geblendet wird. Außerdem gilt: Wo ein Reh auftaucht, können weitere Tiere folgen. Wildwechsel-Warnschilder sollten deshalb unbedingt ernst genommen werden.
Quelle der Nachricht: ÖATMC