Der PKW war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, Fahrstreifenwechsel wurden ohne Blinken durchgeführt und auch ein angemessener Abstand zu anderen PKW wurde nicht eingehalten. Die Verwaltungsübertretungen wurden an Ort und Stelle von einem Schnellrichter sanktioniert. Der beanstandete PKW-Lenker (21) setzte daraufhin seine Fahrt fort. Die Beamten hielten den PKW weiter unter Beobachtung, während dieser Richtung Autobahn A2, Fahrtrichtung Süden, fuhr.
Ab der Autobahnauffahrt (erlaubte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h) beschleunigte der 21-Jährige seinen PKW plötzlich auf 215 km/h. Die Messung wurde mittels im Dienstfahrzeug eingebauter Videoanlage durchgeführt. Daraufhin wurde der 21-Jährige erneut angehalten. Es stellte sich heraus, dass der Lenker einen Probeführerschein besaß. Dieser wurde ihm vor Ort abgenommen.
Darüber hinaus erfolgte die Untersagung der Weiterfahrt. Zum Zeitpunkt der Anhaltung befanden sich weitere vier Personen in dem PKW, alle samt ohne Verwendung einer FFP2-Maske. Alle fünf Insassen wurden nach den geltenden COVID-Bestimmungen angezeigt.