Bei der Lenker- und Fahrzeugkontrolle nahmen die Beamten eindeutige Merkmale einer Suchtgiftbeeinträchtigung beim 29-jährigen Lenker, der sein Kind zur Schule bringen wollte, wahr.
Die Aufforderung zur klinischen Untersuchung bei einem Amtsarzt verweigerte der Welser jedoch. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein vorläufig abgenommen.
Quelle: LPD Oberösterreich