Anfang April dieses Jahres schoss der vorerst Unbekannte offenbar mit einer Schusswaffe auf die Fensterscheiben eines Sportgeschäfts in einem Einkaufszentrum. Dabei beschädigte er zwei Glasscheiben, wobei auch die Doppelverglasung eines Fensters durchschossen wurde. Verletzt wurde niemand, der entstandene Sachschaden belief sich jedoch auf mehrere hundert Euro. Der Inhaber erstattete Anzeige bei der Polizei.
Im Rahmen der Spurensicherung stellten Beamte Munition am Tatort sicher, welche offenbar aus einem Luftdruckgewehr stammte. Weitere Ermittlungen führten Polizisten zu einem bereits polizeilich bekannten 44-Jährigen aus dem Bezirk Weiz. Bei ihm stellten die Beamten ein offenbar für die Tat verwendetes Gewehr sicher. Ballistische Untersuchungen durch Kriminaltechniker der kriminalpolizeilichen Untersuchungsstelle (KPU) des Landeskriminalamtes (LKA) Steiermark führten letztlich zu dem Ergebnis, dass es sich bei der gegenständlichen Schusswaffe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um die Tatwaffe handelt.
Der 44-Jährige bestreitet die Tat, trotz vorliegender Beweismittel, "bis in die letzte Zelle seines Körpers". Gegen ihn wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Er wird der Staatsanwaltschaft Graz auf freiem Fuß angezeigt.
LPD Steiermark