Als zwei der Opfer durch ein Fenster in das Innere des Objektes blickten, begab sich der Bewohner eines am Nachbargrundstück befindlichen Einfamilienhauses mit dessen Revolver zum Fenster im 1. Stock und sprach die drei Opfer an. Da sich diese über die Lagerhalle erkundigen wollten, näherten sie sich dem Bewohner, als dieser plötzlich die Waffe nach oben hob und sie bedrohte, sollten diese die Örtlichkeit nicht verlassen.
Der 71-jährige Bewohner des Einfamilienhauses ist im Besitz einer Waffenbesitzkarte sowie zwei behördlich gemeldeten Revolvern. Gegen den Beschuldigten wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen und die Waffen sichergestellt. Zum Tatzeitpunkt stand der 71-jährige Pensionist unter Alkoholeinfluss. Der Vorfall wird bei der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt.