Verkehrsstrafen in Österreich – Diese Verstöße werden 2027 teurer
Redaktion Polizeiticker Österreich
Ab 1. Jänner 2027 gelten in Österreich neue Verkehrsstrafen. Zahlreiche Verstöße werden deutlich teurer. Betroffen sind unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken und das Missachten von Verkehrszeichen.
Autofahrer müssen sich ab dem kommenden Jahr auf höhere Strafen einstellen. Mit 1. Jänner 2027 tritt ein neuer, bundesweit einheitlicher Strafkatalog für Anonymverfügungen in Kraft. Damit gelten für zahlreiche Verkehrsverstöße künftig dieselben Beträge – unabhängig davon, in welchem Bundesland die Übertretung begangen wird.
Bislang konnten die Strafen für vergleichbare Delikte je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen. Nach Angaben des ÖAMTC steigen die Beträge im Durchschnitt um rund 50 Prozent.
Falschparken, Stopptafel, rote Ampel – Diese Strafen gelten ab 2027
Die neuen Regelungen betreffen nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern auch alltägliche Verkehrsverstöße. Bereits kleinere Fehler können künftig teuer werden.
- Parken im Halte- und Parkverbot: 60 Euro
- Fehlende Parkscheibe in der Kurzparkzone: 60 Euro
- Verbotenes Einfahren in eine Kreuzung bei Gelb: 70 Euro
- Stopptafel missachten: 80 Euro
- 61 km/h statt erlaubter 50 km/h: 80 Euro
- Rechtsfahrgebot missachten: 100 Euro
- Überfahren einer Sperrlinie: 95 Euro
- Verbotene Einfahrt missachten: 110 Euro
- Rettungsgasse unzulässig befahren: 200 Euro
Die Beträge gelten für die jeweils festgelegten Tatbestände, sofern der Verstoß mit einer Anonymverfügung geahndet wird. Bei anderen Umständen oder schwereren Übertretungen können abweichende Strafen vorgesehen sein.
Geschwindigkeitsüberschreitung: So teuer wird Rasen ab 2027
Auch bei Tempoüberschreitungen steigen die Strafen. Wer im Ortsgebiet bei erlaubten 50 km/h mit einer maßgeblichen Geschwindigkeit von 61 km/h erfasst wird, muss künftig mit 80 Euro rechnen.
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ortsgebiet bei erlaubten 50 km/h gelten bei Anonymverfügungen beispielsweise folgende Beträge:
- Bis zu 10 km/h zu schnell: 60 Euro
- Mehr als 10 bis 15 km/h zu schnell: 80 Euro
- Mehr als 15 bis 20 km/h zu schnell: 105 Euro
Noch empfindlicher werden erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bestraft. Bei mehr als 30 km/h über dem Tempolimit steigt die gesetzliche Mindeststrafe von bisher 150 auf 200 Euro. Wer im Ortsgebiet mehr als 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets mehr als 50 km/h zu schnell fährt, muss künftig mit einem Strafrahmen von 400 bis 6.000 Euro rechnen. Bisher lag dieser zwischen 300 und 5.000 Euro.
Warum werden die Verkehrsstrafen erhöht?
Mit der Reform will die Bundesregierung die Verkehrssicherheit verbessern und eine einheitliche Bestrafung vergleichbarer Verstöße gewährleisten. Der ÖAMTC begrüßt die Vereinheitlichung grundsätzlich, kritisiert jedoch die deutliche Erhöhung der Strafbeträge. Nach Einschätzung des Mobilitätsclubs gehen die Anpassungen erheblich über die allgemeine Teuerung hinaus.
Gelten die neuen Strafen auch bei Polizeikontrollen?
Die bundesweite Vereinheitlichung betrifft zunächst die sogenannten Anonymverfügungen. Diese werden beispielsweise nach einer automatischen Geschwindigkeitsmessung an den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs verschickt. Organmandate, die von der Polizei direkt vor Ort ausgestellt werden, sind von dieser Vereinheitlichung nicht erfasst. Auch bei Strafverfügungen und Straferkenntnissen gelten weiterhin die jeweils vorgesehenen gesetzlichen Strafrahmen.
Ab wann gelten die neuen Verkehrsstrafen in Österreich?
Der neue Strafkatalog tritt am 1. Jänner 2027 in Kraft. Bis dahin gelten die bisherigen Bestimmungen. Für Lenkerinnen und Lenker bedeutet die Änderung vor allem eines: Ab dem kommenden Jahr können selbst vergleichsweise geringfügige Verkehrsverstöße deutlich höhere Kosten verursachen.
Quelle der Nachricht: ÖAMTC