Wie die Obduktionen im Gerichtsmedizinischen Institut in Salzburg ergaben, erlag die 71-Jährige einem Schuss in den Hinterkopf und den daraus resultierenden Folgen. Der 81-Jährige verstarb an inneren Verletzungen, die er vermutlich im Zuge des Tatgeschehens erlitt.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass der 81-jährige Pinzgauer am 29. August gegen 18:45 Uhr, seine 71-jährigen Ex-Frau im Zuge eines Streites durch einen Kopfschuss, mit einer auf ihn registrierten kleinkalibrigen Faustfeuerwaffe, von hinten getötet hat. Unmittelbar darauf versuchte er, seinen 51-jährigen Sohn durch einen Schuss ins Gesicht zu töten.
Folglich kam es zwischen dem 81-Jährigen und seinem 51-jährigen Sohn zu einem Handgemenge und einem längeren Kampf um die Waffe, wobei der 51-Jährige seinen Vater durch Körperkraft am Boden fixierte. Zudem gelang es ihm, seinem Vater die Waffe abzunehmen und den Polizeinotruf zu verständigen. Die beim 81-Jährigen festgestellten Verletzungen dürften beim Kampf und dem Fixieren am Boden entstanden sein.
Aufgrund der Ermittlungsergebnisse sowie der Vernehmung des 51-jährigen Sohnes lässt sich der Verdacht des Mordes gegen diesen nicht begründen, jedoch wird sein Handeln in einer Notwehr- bzw. Nothilfesituation strafrechtlich geprüft. Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Salzburg wurde die vorläufige Festnahme des 51-Jährigen aufgehoben. Die beiden Leichen wurden zur Beerdigung freigegeben. Die noch notwendigen Ermittlungen des Landeskriminalamtes Salzburg laufen.
Quelle: LPD Salzburg