Zuvor gab es gestern einen Notruf von einem besorgten Bürger, der mehrere Schüsse von dieser Örtlichkeit ausgehend wahrgenommen hätte.
Bei der Kontrolle konnte eine Schreckschusspistole vorgefunden werden. Die Ermittlungen ergaben, dass gegen den Linzer ein aufrechtes Waffenverbot besteht, weshalb die Schreckschusspistole sichergestellt wurde.
Er rechtfertigte sich damit geglaubt zu haben, das Waffenverbot sei nicht mehr aufrecht. Er wird angezeigt.