Sinabelkirchen – Ausbildung zu Tierschutzkontrollen im Verkehr
Redaktion Polizeiticker Österreich
Polizeibeamte wurden gezielt für Tiertransportkontrollen geschult. (Bildquelle: LPD Steiermark)
Diese Woche wurden in Sinabelkirchen Polizeibeamte für Tiertransportkontrollen geschult, um den Tierschutz im Straßenverkehr zu verbessern. Bei Praxiskontrollen auf der A2 wurden mehrere Verstöße festgestellt.
Die Schulung kombinierte die komplexe Rechtstheorie mit einer großangelegten Anwendungsphase am Verkehrskontrollplatz Ilz, A2. Der Fokus der Ausbildung lag auf der Vertiefung der EU-weiten Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport sowie nationaler Regelungen. Die Teilnehmenden vertieften ihr Wissen hinsichtlich Anzeichen von Stress, Erschöpfung oder extremer Hitze- und Kältebelastung bei den Tieren.
Neben der Beurteilung der Transportfähigkeit der Tiere wurden die technischen Anforderungen, die an die Transportfahrzeuge gestellt werden, genau unter die Lupe genommen. Ein weiterer Teil der Ausbildung war das Verstehen der Funktionsweisen der Tränksysteme und Belüftungseinrichtungen bis hin zur maximal zulässigen Auslastung des Transportplatzes bei unterschiedlichen Tierarten.

Auch Tierärzte unterstützten die Maßnahmen vor Ort. (Bildquelle: LPD Steiermark)
Ziel ist es, Tierschutzverstöße im Straßenverkehr künftig noch effektiver aufzudecken und entsprechende Strafverfahren einzuleiten, um das Wohl der Tiere langfristig zu sichern. Am zweiten Tag folgte die direkte Anwendung des Wissens in der Praxis. Am Verkehrskontrollplatz in Ilz wurden mit Unterstützung der Amtstierärztin Hartberg-Fürstenfeld, Dr. Birgit Plank, gezielt Transporte gestoppt und kontrolliert.

Bei einem Transport wurde die vorgeschriebene Standhöhe der Tiere nicht eingehalten. (Bildquelle: LPD Steiermark)
Im Zuge der Kontrolltätigkeiten wurden folgende Übertretungen festgestellt:
- 1 x Geschwindigkeit 108 km/h
- 6 x Übertretungen der Lenk- und Ruhezeiten
- 1 x unbegründete Fahrtunterbrechung – nicht unverzügliche Verbringung der Tiere zum nächstgelegenen Schlachtbetrieb
- 1x Austritt von Exkrementen aus dem Laderaum
- 1x Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Standhöhe der Tiere – Verletzungsgefahr der Tiere, da diese mit dem Rücken am Dach des Beförderungsmittels Kontakt hatten
- 1x Beschädigung am Dach des Transportmittels – Schutz vor Wetterumbildungen für die Tiere nicht gewährleistet