Salzburg

Salzburg - Sommerreifen führen zu Unfall

Der 47-jährige Lenker kam, laut eigenen Angaben, im Kreisverkehr ins Rutschen und prallte mit der linken Front seines Pkws über den Randstein des Kreisverkehrs an ein Verkehrszeichen in Salzburg(Symbolbild)
Der 47-jährige Lenker kam, laut eigenen Angaben, im Kreisverkehr ins Rutschen und prallte mit der linken Front seines Pkws über den Randstein des Kreisverkehrs an ein Verkehrszeichen in Salzburg(Symbolbild) (Bildquelle: Stadtpolizei Winterthur)

Am frühen Morgen des 11. Februar 2021 ereignete sich im Kreisverkehr Lamprechtshausener Straße (B 156)/ St. Georgener Landesstraße (L205) ein Verkehrsunfall mit Sachschaden.

Der 47-jährige Autolenker kam heute, laut eigenen Angaben, im Kreisverkehr ins Rutschen und prallte mit der linken Front seines Pkws über den Randstein des Kreisverkehrs an ein Verkehrszeichen.

Im Zuge der Unfallaufnahme konnte die Polizeistreife die montierten Sommerreifen am Pkw wahrnehmen. Ein durchgeführter Alkotest verlief negativ.

Der Deutsche wird bei der Behörde angezeigt. Für die Dauer der Bergungsmaßnahmen mussten die Fahrstreifen in Richtung Lamprechtshausen komplett gesperrt werden.

Info zur Winterreifenpflicht:

Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t dürfen während des Zeitraumes 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.

Ein Reifen gilt nur dann als Winterreifen (Profiltiefe von mindestens 4 mm bei Radialreifen und 5 mm bei Diagonalreifen), wenn er die Aufschrift "M+S", "M.S." oder "M&S" trägt oder mit einem zusätzlichen Schneeflockenzeichen oder ausschließlich mit einem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet ist. Ganzjahresreifen dürfen daher nur dann als Winterreifen verwendet werden, wenn sie eine solche Kennzeichnung haben.Ein Spezialreifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift "ET", "ML" oder "MPT" trägt.