Radarstrafen in Österreich – So teuer ist zu schnelles Fahren
Redaktion Polizeiticker Österreich
Wer in Österreich zu schnell fährt und geblitzt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Doch wie teuer sind 10, 20 oder 30 km/h zu viel? Die Höhe der Radarstrafe hängt von mehreren Faktoren ab. Bei besonders schweren Tempoverstößen drohen sogar Führerscheinentzug und die Beschlagnahmung des Autos.
Wie hoch sind Radarstrafen in Österreich?
In Österreich gibt es keinen einheitlichen Strafenkatalog, der für jede Geschwindigkeitsüberschreitung einen festen Betrag vorsieht. Die Höhe der Strafe hängt daher unter anderem davon ab, wo der Verstoß begangen wurde, wie die Geschwindigkeit gemessen wurde und welches Strafverfahren zur Anwendung kommt. Auch zwischen den Bundesländern können sich die verhängten Beträge unterscheiden.
Es gelten folgende ungefähre Richtwerte:
- 10 bis 20 km/h zu schnell: ca. 45 bis 100 Euro
- 20 bis 40 km/h zu schnell: ca. 60 bis 190 Euro
- Mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerorts: 300 bis 5.000 Euro
- Mehr als 60 km/h innerorts bzw. 70 km/h außerorts: 500 bis 7.500 Euro
Die Beträge für geringere Überschreitungen sind lediglich Orientierungswerte für typische Anonymverfügungen. Sie stellen keine bundesweit verbindlichen Tarife dar. Bei schwereren Verstößen gelten gesetzliche Strafrahmen.
Was kosten 10 km/h zu viel?
Wer beispielsweise in einer Tempo-50-Zone mit einer maßgeblichen Geschwindigkeit von 60 km/h erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Wie hoch diese ausfällt, hängt unter anderem von der zuständigen Behörde und der Art der Ahndung ab. Bei geringfügigen Verstößen erfolgt die Bestrafung häufig mittels Organstrafverfügung oder Anonymverfügung.
Was kosten 20 oder 30 km/h zu viel?
Auch bei Überschreitungen um 20 oder 30 km/h gibt es keinen österreichweit einheitlichen Strafbetrag. Als Orientierung nennt der ÖAMTC bei Überschreitungen von 20 bis 40 km/h Geldstrafen von ungefähr 60 bis 190 Euro im Rahmen typischer Anonymverfügungen. Bei der tatsächlichen Strafhöhe spielen unter anderem die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung, die Messmethode und der konkrete Sachverhalt eine Rolle.
Beispielsweise macht es einen Unterschied, ob jemand mit 50 km/h durch eine Tempo-30-Zone fährt oder mit 70 km/h auf einer Straße mit erlaubten 50 km/h unterwegs ist. In beiden Fällen wird die Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h überschritten. Die konkrete Strafe kann dennoch unterschiedlich ausfallen, da neben dem Ausmaß der Überschreitung auch die örtlichen Gegebenheiten und die Umstände des Verstoßes berücksichtigt werden können.
Ab 2027 soll sich das jedoch ändern, die Strafbeträge bei Anonymverfügungen werden österreichweit vereinheitlicht. Damit soll derselbe Verkehrsverstoß künftig unabhängig vom Bundesland gleich viel kosten
Ab wann wird der Führerschein entzogen?
Deutlich schwerwiegender sind hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit innerorts um mehr als 40 km/h oder außerorts um mehr als 50 km/h überschreitet, muss bei einer technisch festgestellten Übertretung mit einem Führerscheinentzug von einem Monat rechnen. Zudem droht eine Geldstrafe zwischen 300 und 5.000 Euro.
Bei noch höheren Überschreitungen verschärfen sich die Folgen:
- Mehr als 60 km/h innerorts oder 70 km/h außerorts: mindestens drei Monate Führerscheinentzug und 500 bis 7.500 Euro Geldstrafe.
- Mehr als 80 km/h innerorts oder 90 km/h außerorts: mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, eine Geldstrafe von 500 bis 7.500 Euro sowie eine Nachschulung.
Bei Wiederholungsfällen oder zusätzlichen erschwerenden Umständen können weitere Konsequenzen hinzukommen.
Wann kann das Auto beschlagnahmt werden?
Seit März 2024 können Fahrzeuge in Österreich bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen vorläufig beschlagnahmt werden. Das ist bei Überschreitungen von mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h außerorts möglich.
Eine endgültige Beschlagnahmung und der Verfall des Fahrzeugs kommen unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht, insbesondere bei einschlägigen Wiederholungsfällen.
Bei Überschreitungen von mehr als 80 km/h innerorts oder mehr als 90 km/h außerorts ist eine endgültige Beschlagnahmung unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ohne einschlägigen früheren Führerscheinentzug möglich. Das Fahrzeug kann in solchen Fällen letztlich sogar versteigert werden.
Was ist der Unterschied zwischen Organmandat und Anonymverfügung?
Nicht jede Radarstrafe wird auf dieselbe Weise verhängt.
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Organstrafverfügung: Bei bestimmten geringfügigen Verkehrsverstößen kann die Polizei unmittelbar eine Geldstrafe verhängen. Diese wird umgangssprachlich häufig als Organmandat bezeichnet.
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Anonymverfügung: Wird eine Übertretung beispielsweise durch eine Radaranlage festgestellt, kann die Behörde eine Anonymverfügung an den Zulassungsbesitzer schicken. Wird sie rechtzeitig bezahlt, ist das Verfahren erledigt, ohne dass die Behörde die tatsächlich lenkende Person ermitteln muss.
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Strafverfügung oder Verwaltungsstrafverfahren: Bei schwereren Verstößen kann die Behörde die verantwortliche Person ermitteln und ein entsprechendes Verfahren führen.*
Eine Anonymverfügung kann bis zu 365 Euro betragen. Gegen sie ist kein Rechtsmittel vorgesehen. Wird nicht rechtzeitig bezahlt, wird sie gegenstandslos und die Behörde kann das Verfahren gegen die verantwortliche Person fortsetzen.
Kann man gegen eine Radarstrafe Einspruch erheben?
Das hängt von der Art der Bestrafung ab. Gegen eine Anonymverfügung ist kein Einspruch möglich. Wer sie nicht bezahlt, muss allerdings damit rechnen, dass ein weiteres Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird. Dabei kann auch eine höhere Strafe verhängt werden.
Gegen eine Strafverfügung kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch erhoben werden. Betroffene sollten deshalb genau prüfen, welches Schriftstück sie erhalten haben und welche Fristen darauf angegeben sind.
Gibt es bei Radarmessungen eine Toleranz?
Bei Geschwindigkeitsmessungen wird eine Messtoleranz berücksichtigt. Sie soll mögliche Messungenauigkeiten ausgleichen. Wie hoch der Abzug ausfällt, hängt vom verwendeten Messgerät und den jeweiligen technischen Vorgaben ab. Ein einheitlicher Toleranzwert für sämtliche Radarmessungen existiert nicht.
Entscheidend für die Bestrafung ist die nach Berücksichtigung der maßgeblichen Messtoleranz festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung.
Quelle der Nachricht: ÖAMTC