Im Ortgebiet wäre nur eine Geschwindigkeit von 50 km/h erlaubt gewesen. Der Lenker wird bei der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht und muss mit einem Führerscheinentzugsverfahren rechnen.
Am Vormittag des 4. April 2020 stellte eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung auf der Westautobahn (A1), zwischen Mondsee und Thalgau in Fahrtrichtung Salzburg, bei einem 31-jährigen Flachgauer eine eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitung fest.
Der Lenker fuhr mit seinem PKW auf der Westautobahn, anstatt der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h, mit einer gemessenen Fahrgeschwindigkeit von 225 km/h. Der Führerschein wurde dem Lenker an Ort und Stelle abgenommen. Die Anzeige an die BH Salzburg Land wird erstattet.