Ursprungsmeldung
Umfangreiche Ermittlungen der Polizeiinspektion Voitsberg ergaben keinen Hinweis auf ein Fremdverschulden. Der Bub gab bei seiner Befragung an, dass er sich allein auf der Wasserrutsche befand und mit den Knien voraus in die Rutsche sprang.
Am Ende der Rutsche köpfelte er dann mit den Händen voraus in das Wasser. Ab diesem Zeitpunkt konnte er weder Hände noch Füße bewegen. Anschließend hat er seine Erinnerungen verloren.
Die umfangreichen Ermittlungen/Zeugenbefragungen der Polizei Voitsberg bestätigen die Angaben des 13-Jährigen und führen zum Entschluss, dass ein Fremdverschulden unwahrscheinlich ist.
Der junge Voitsberger befindet sich nach wie vor in stationärer/medizinischer Betreuung. Er muss mit schweren gesundheitlichen Dauerfolgen rechnen. Der finale Erhebungsstand wurde der Staatsanwaltschaft Graz angezeigt.