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Montafon – Wolf gemäß Maßnahmeverordnung erlegt

Redaktion Polizeiticker Österreich

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Ein Wolf mit grauem Fell läuft über eine Lichtung im Wald. Der Boden ist mit Gras und kleinen Steinen bedeckt.
(Symbolbild) (Bildquelle: TickerMedia)

Im Montafon ist ein Wolf auf Grundlage einer Maßnahmeverordnung des Landes Vorarlberg erlegt worden. Dem Abschuss waren mehrere Risse von Nutztieren vorausgegangen. Das Tier wird nun genetisch untersucht.

In der Nacht auf Dienstag (4. August 2026) ist in den von einer Maßnahmeverordnung betroffenen Jagdgebieten im Montafon ein Wolf erlegt worden.
Nach Angaben des Landes Vorarlberg erfolgte der Abschuss auf Grundlage der zuvor erlassenen Maßnahmeverordnung. Mit dem erfolgreichen Abschuss tritt diese gemäß § 4 Abs. 2 automatisch außer Kraft.
Das getötete Tier wird nun zur genetischen Untersuchung weitergeleitet.

Mehrere Nutztiere gerissen

Dem Abschuss war der Riss eines Jungrinds auf einer Alpe im Gemeindegebiet Tschagguns vorausgegangen.
Nach Angaben des Landes wird davon ausgegangen, dass derselbe Wolf in der darauffolgenden Nacht außerdem für den Tod eines Esels sowie mindestens eines weiteren Rinds verantwortlich war.
Aufgrund dieser Gefährdung des Nutztierbestandes auf den Alpen erließ das Land die Maßnahmeverordnung zur Entnahme des sogenannten Schadwolfes.

Wildökologe bestätigt Abschuss

Der Wildökologe Hubert Schatz bestätigte den erfolgreichen Abschuss vor Ort.
Nach seinen Angaben konnte der Wolf „auf angemessene Distanz weidgerecht und schmerzfrei entnommen werden.“
Vorarlbergs Landesrat Christian Gantner bezeichnete den Abschuss als ein bedeutendes Signal. Er betonte, dass eine funktionierende Alpwirtschaft mit einer Wolfspräsenz nur schwer vereinbar sei, und dankte den Jägerinnen und Jägern für ihren schnellen Einsatz.
Nach seinen Angaben hätten die Wolfsmanagementverordnung des Landes und die Unterstützung der Jägerschaft ein rasches und konsequentes Handeln ermöglicht. Ziel sei es, den Schutz der Älplerinnen und Älpler sowie ihrer Nutztierbestände weiterhin sicherzustellen.
Quelle der Mitteilung: Vorarlberger Landesregierung

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