Mistelbach – Illegale Feuerwerkskörper bei Kontrolle beschlagnahmt
Mistelbach – Illegale Feuerwerkskörper bei Kontrolle beschlagnahmt
12.12.2025 | 08:44
Redaktion Polizeiticker Österreich
Für Pyrotechnik der Kategorien F3 und F4 braucht es eine behördliche Bewilligung. (Bildquelle: LPD Niederösterreich)
Bei Kontrollen an der Grenze zu Tschechien im Bezirk Mistelbach wurden mehrere illegale pyrotechnische Gegenstände sichergestellt. Die Polizei warnt eindringlich vor dem unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern.
- Altersgrenzen beachten: Halten Sie sich strikt an die gesetzlichen Mindestaltersangaben
- Gebrauchsanweisung lesen: Nutzen Sie Feuerwerkskörper verantwortungsbewusst und befolgen Sie genau die Anweisungen sowie Sicherheitsrichtlinien auf der Verpackung.
- Sicherheitsabstand wahren: Halten Sie stets einen angemessenen Sicherheitsabstand zu anderen Personen, Gebäuden, Fahrzeugen und potenziellen Gefahrenquellen ein.
- Startvorrichtung nutzen: Bei der Verwendung von Raketen geschehen oft Handhabungsfehler. Verwenden Sie immer eine geeignete Startvorrichtung
- Körperschutz: Beugen Sie sich niemals mit dem Oberkörper oder Kopf über Feuerwerkskörper, deren Zündschnur angezündet wird oder glimmt.
- Verhalten bei Versagern: Sollte ein Feuerwerkskörper nicht zünden, versuchen Sie auf keinen Fall, diesen ein zweites Mal anzuzünden. Warten Sie 10 bis 15 Minuten, bevor Sie sich dem Gegenstand nähern, und entsorgen Sie ihn anschließend gefahrlos (am besten vorher wässern).
- Kein Alkohol: Hantieren Sie niemals in alkoholisiertem Zustand mit pyrotechnischen Gegenständen.
- Entsorgung: Feuerwerksreste können lange nachglühen. Lassen Sie diese vollständig abkühlen, bevor sie im Müll entsorgt werden, um Brände zu verhindern.
Infos zu Profifeuerwerk
Kategorie F3: Feuerwerkskörper mit erheblicher Gefahr, die nur von Personen ab 18 Jahren und mit behördlicher Bewilligung verwendet werden dürfen. Sie erzeugen starke Explosionen und sind für den Einsatz im Freien mit großem Sicherheitsabstand vorgesehen.
Kategorie F4: Feuerwerkskörper mit sehr hoher Gefahr („Profi-Feuerwerk“), die ausschließlich von ausgebildeten Pyrotechnikern mit entsprechender Bewilligung verwendet werden dürfen. Sie sind für den privaten Gebrauch verboten.
Wichtig: Der Besitz, Transport oder die Verwendung von F3- und F4-Feuerwerk ohne Genehmigung ist strafbar und kann schwere Verletzungen verursachen.