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Mistelbach – Illegale Feuerwerkskörper bei Kontrolle beschlagnahmt

Mistelbach – Illegale Feuerwerkskörper bei Kontrolle beschlagnahmt

12.12.2025 | 08:44

Redaktion Polizeiticker Österreich

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Mistelbach – Illegale Feuerwerkskörper bei Kontrolle beschlagnahmt

Für Pyrotechnik der Kategorien F3 und F4 braucht es eine behördliche Bewilligung. (Bildquelle: LPD Niederösterreich)

Bei Kontrollen an der Grenze zu Tschechien im Bezirk Mistelbach wurden mehrere illegale pyrotechnische Gegenstände sichergestellt. Die Polizei warnt eindringlich vor dem unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Bedienstete der Fremden- und Grenzpolizei der Polizeiinspektion Laa an der Thaya führten am 8. Dezember 2025 an der Staatsgrenze zu Tschechien im Bezirk Mistelbach Schwerpunktkontrollen durch.
Dabei wurden die Polizeibeamten gegen 9:30 Uhr auf einen Kastenwagen aufmerksam, der von einem 25-jährigen Mann aus dem Bezirk Feldkirchen gelenkt wurde. Bei der folgenden Anhaltung konnten insgesamt 1464 pyrotechnische Gegenstände mit einem Gesamtgewicht von rund 150 kg vorgefunden werden. Die Gegenstände der Klasse F3 und F4 wurden sichergestellt und der 25-Jährige bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.
Im Zuge dieses Schwerpunkts stellten die Bediensteten bei weiteren Kontrollen zusätzliche 1.800 pyrotechnische Gegenstände der Klasse F3 und F4 sicher.
Die Landespolizeidirektion Niederösterreich appelliert eindringlich, beim Umgang mit Feuerwerkskörpern höchste Vorsicht walten zu lassen.
Um Unfälle zu vermeiden, sollten folgende Sicherheitshinweise beachtet werden:
  • Altersgrenzen beachten: Halten Sie sich strikt an die gesetzlichen Mindestaltersangaben
  • Gebrauchsanweisung lesen: Nutzen Sie Feuerwerkskörper verantwortungsbewusst und befolgen Sie genau die Anweisungen sowie Sicherheitsrichtlinien auf der Verpackung.
  • Sicherheitsabstand wahren: Halten Sie stets einen angemessenen Sicherheitsabstand zu anderen Personen, Gebäuden, Fahrzeugen und potenziellen Gefahrenquellen ein.
  • Startvorrichtung nutzen: Bei der Verwendung von Raketen geschehen oft Handhabungsfehler. Verwenden Sie immer eine geeignete Startvorrichtung
  • Körperschutz: Beugen Sie sich niemals mit dem Oberkörper oder Kopf über Feuerwerkskörper, deren Zündschnur angezündet wird oder glimmt.
  • Verhalten bei Versagern: Sollte ein Feuerwerkskörper nicht zünden, versuchen Sie auf keinen Fall, diesen ein zweites Mal anzuzünden. Warten Sie 10 bis 15 Minuten, bevor Sie sich dem Gegenstand nähern, und entsorgen Sie ihn anschließend gefahrlos (am besten vorher wässern).
  • Kein Alkohol: Hantieren Sie niemals in alkoholisiertem Zustand mit pyrotechnischen Gegenständen.
  • Entsorgung: Feuerwerksreste können lange nachglühen. Lassen Sie diese vollständig abkühlen, bevor sie im Müll entsorgt werden, um Brände zu verhindern.

Infos zu Profifeuerwerk

Kategorie F3: Feuerwerkskörper mit erheblicher Gefahr, die nur von Personen ab 18 Jahren und mit behördlicher Bewilligung verwendet werden dürfen. Sie erzeugen starke Explosionen und sind für den Einsatz im Freien mit großem Sicherheitsabstand vorgesehen.

Kategorie F4: Feuerwerkskörper mit sehr hoher Gefahr („Profi-Feuerwerk“), die ausschließlich von ausgebildeten Pyrotechnikern mit entsprechender Bewilligung verwendet werden dürfen. Sie sind für den privaten Gebrauch verboten.

Wichtig: Der Besitz, Transport oder die Verwendung von F3- und F4-Feuerwerk ohne Genehmigung ist strafbar und kann schwere Verletzungen verursachen.

Quelle der Polizeinachricht: LPD Niederösterreich

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