Am 7. August 2021 erfolgte eine fernmündliche Anzeigenerstattung, wonach mehrere Schafe neben und auf der L366 in Markt Hartmannsdorf unterwegs gewesen sein sollen. Daraufhin begaben sich Polizisten an die angegebene Örtlichkeit. Ein Zeuge gab vor Ort an, dass die Besitzer seit längerem abwesend wären und die Schafe offenbar aus dem Gatter ausgebrochen waren. Sie stellten eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar.
Zudem berichtete er von einer unsachgemäßen Haltung dieser und weiterer Tiere und von möglicher Tierquälerei. Den Beamten gelang es, die freilaufenden Schafe zurück in das Gatter zu treiben. Dabei wurden sie auf mögliche Missstände bei der Tierhaltung sowie auf mögliche Tierquälerei aufmerksam. Daher wurden der Journaldienst der Bezirkshauptmannschaft und in weiterer Folge der Amtstierarzt verständigt.
Im Beisein des Amtstierarztes erfolgte am Nachmittag desselben Tages eine Begehung des Anwesens, woraufhin der Amtstierarzt eine nicht artgerechte Tierhaltung feststellte. Die Tiere – acht Schafe, 14 Hühner, zwei Hähne – wurden der Familie abgenommen und anderwärtig untergebracht. Es erfolgte eine Anzeigenerstattung an die Staatsanwaltschaft Graz wegen Verdachts auf Tierquälerei sowie eine Anzeigenerstattung an die Behörde wegen Verstoßes gegen das Steiermärkische Landes Sicherheitsgesetz (§3b/1 Halten von Tieren).