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Graz – Unbekannte blenden Privatflugzeug mit Laserpointer

Redaktion Polizeiticker Österreich

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Ein intensiver grüner Laserstrahl erstreckt sich von links nach rechts in einer dunklen Umgebung, erzeugt durch starke Lichtquelle.
Symbolbild (Bildquelle: SD-Pictures (CC0))

Unbekannte haben am Donnerstagabend, 16. Juli 2026, ein Privatflugzeug im Anflug auf den Flughafen Graz mit einem Laserpointer geblendet. Verletzt wurde niemand. Die Polizei fahndet nach den Tätern.

Vergangenen Donnerstag war das zweimotorige Privatflugzeug von Wiener Neustadt kommend in Richtung Graz unterwegs. Gegen 22:10 Uhr befand sich die mit drei Personen besetzte Maschine im Landeanflug auf den Flughafen Graz, als die Besatzung in einer Höhe von rund 500 Metern mehrmals von einem grünen Laserstrahl geblendet wurde.
Der 47-jährige Fluglehrer und seine beiden Flugschüler reagierten besonnen und konnten den Flug sicher fortsetzen. Dabei führte der 35-jährige Pilot ein sogenanntes „Touch-and-Go-Manöver“ am Flughafen Graz durch und setzte den Trainingsflug anschließend ohne Zwischenfälle in Richtung Süden fort.

Ermittlungen wegen Gefährdung der Luftfahrt

Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand. Aufgrund der erheblichen Gefährdung durch Laserblendungen verständigte die Flugbesatzung umgehend per Funk die Austro Control. Diese erstattete Anzeige bei der Polizei. Eine Fahndung nach dem oder den bislang unbekannten Tätern im Bereich der Grazer Innenstadt verlief bislang ohne Erfolg. Die Ermittlungen werden wegen des Verdachts der vorsätzlichen Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt (§ 186 StGB) geführt.

Hohe Freiheitsstrafen möglich

Die Polizei weist darauf hin, dass das gezielte Anstrahlen eines Luftfahrzeuges mit einem Laserpointer schwerwiegende Folgen haben kann. Bereits das Blenden eines Luftfahrzeuges kann eine erhebliche Gefahr für Besatzung und Passagiere darstellen. Das österreichische Strafrecht sieht dafür Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren vor. Führt eine derartige Tat zu weiteren schwerwiegenden Folgen, können sogar noch höhere Strafen drohen.
Quelle der Polizeinachricht: LPD Steiermark

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