Seit der letzten Verlängerung im Jänner 2025 wurden im Bereich des Volksgartenparks erneut zahlreiche sicherheitsrelevante Maßnahmen gesetzt.
So sprachen Polizeikräfte seit Bestehen der Schutzzone (15. Juli 2024) insgesamt 562 Betretungsverbote aus. Dabei kam es zu 649 Anzeigen, unter anderem wegen Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz (169), Missachtungen bereits verhängter Betretungsverbote (308), Verstößen gegen das Fremdenrecht (52) sowie weiteren Delikten.
Darüber hinaus wurden 198 Suchtmittelsicherstellungen verzeichnet – darunter knapp 3,2 Kilogramm Cannabis sowie geringe Mengen Kokain, Ecstasy, LSD und weitere Substanzen. Auch ein Revolver sowie mutmaßliches Diebesgut wurden im Zuge von Schwerpunktkontrollen sichergestellt.
Schutz für Minderjährige
Die Schutzzonenregelung gemäß § 36a SPG hat sich somit erneut als wirksames Instrument zur Verbesserung der Sicherheitslage und zum Schutz von Minderjährigen in öffentlichen Parkanlagen bewährt.
Vor diesem Hintergrund stellte das Stadtpolizeikommando Graz bei der örtlichen Sicherheitsbehörde (SVA) einen Antrag auf Fortführung. Diese erließ nun nach eingehender Prüfung die neuerliche Verordnung.
Sechs weitere Monate
Die Schutzzone im Volksgartenpark bleibt damit ab 17. Juli 2025 für weitere sechs Monate aufrecht. Weitere Schwerpunktmaßnahmen der Polizei sind auch künftig vorgesehen.
Die Schutzzone im Metahofpark bleibt davon unberührt weiterhin bis Ende September bestehen.
Quelle der Polizeinachricht LPD Steiermark