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Graz – Bedrohung mit Schusswaffe war erfunden

Redaktion Polizeiticker Österreich

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Das Bild zeigt ein blaues Schild mit der Aufschrift 'POLIZEI', angebracht an der Außenwand eines Gebäudes. Daneben ist ein österreichisches Wappen sichtbar.
(Symbolbild) (Bildquelle: Polizei Wien)

Nach einem Großeinsatz am 17. September 2026 in Graz-Jakomini steht nun fest: Die angebliche Bedrohung mit einer Schusswaffe war erfunden. Das Paar, das den Notruf abgesetzt hatte, wird nun angezeigt.

Am 17. September 2026 hatte ein Mann kurz nach 16:00 Uhr die Polizei alarmiert. Dabei gab der Grazer an, dass ein angeblich bewaffneter Mann in seiner Wohnung in der Conrad-von-Hötzendorf-Straße sei und ihn sowie seine Partnerin bedrohe. (Wir berichteten bereits).
Aufgrund der geschilderten Gefahrenlage rückten zahlreiche Polizeikräfte an. Auch das Einsatzkommando Cobra, die Schnelle Interventionsgruppe (SIG), die Verhandlungsgruppe Süd und eine Diensthundestreife standen im Einsatz. Beim Zugriff trafen die Einsatzkräfte jedoch lediglich die beiden Bewohner und deren Hund an.

Widersprüche führten zu Geständnis

Die weiteren Ermittlungen und eine detaillierte Auswertung der Einsatzchronologie ergaben in der Folge erhebliche Widersprüche zu den Angaben der beiden Anzeiger. Bei einer neuerlichen Vernehmung konfrontierten Ermittler das Paar nun mit diesen Erkenntnissen.
Beide gestanden schließlich ein, dass sich der von ihnen konkret beschuldigte Mann zum Tatzeitpunkt überhaupt nicht in der Wohnung befunden hatte und der Einsatzgrund somit erfunden worden war. Dabei sollen beide zum Zeitpunkt des Notrufs stark durch Suchtmittel beeinträchtigt gewesen sein.

Einsatz mit Folgen

Die falsche Notrufmeldung hatte einen Großeinsatz mit 53 Polizistinnen und Polizisten sowie 26 Polizeifahrzeugen ausgelöst. Zudem musste die stark frequentierte Conrad-von-Hötzendorf-Straße im Nachmittagsverkehr auf einer Länge von rund 800 Metern gesperrt werden.
Die beiden Anzeiger werden nun wegen des strafrechtlichen Verdachts der Verleumdung an die Staatsanwaltschaft Graz angezeigt. Zudem folgt eine Anzeige wegen Ordnungsstörung. Auch eine Verrechnung der durch den Einsatz entstandenen Kosten in bislang unbekannter Höhe wird geprüft. Das Veterinäramt hat außerdem die vorläufige Abnahme des Hundes verfügt.
Quelle der Polizeinachricht: LPD Steiermark

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