Symbolbild (Bildquelle: rolfvandewal (CC0) )
Unfallflucht ist keine Bagatelle – auch auf Skipisten. Wer nach einer Kollision einfach weiterfährt, macht sich strafbar. Die Polizei erinnert an die Pistenregeln: anhalten, helfen und Personalien austauschen.
Immer häufiger verlassen Unfallbeteiligte nach einer Kollision einfach den Ort des Geschehens. Das ist kein harmloses Vergehen, sondern eine Straftat – auch auf der Skipiste.
Damit es gar nicht erst so weit kommt: Haltet euch bitte an die Pistenregeln. Wir haben sie im ersten Kommentar für euch verlinkt.
Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, gilt: stehen bleiben, helfen und Kontaktdaten austauschen.
Tipps und Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder laut Ski Austria:
1. Rücksicht nehmen: Skifahrer:innen und Snowboarder:innen müssen sich so verhalten, dass niemand gefährdet oder verletzt wird.
2. Tempo und Fahrweise anpassen: Gefahren wird immer auf Sicht. Geschwindigkeit und Fahrstil sind dem eigenen Können sowie Gelände-, Schnee-, Wetterverhältnissen und der Pistenauslastung anzupassen.
3. Sichere Fahrspur wählen: Wer von hinten kommt, muss seine Spur so wählen, dass vorausfahrende Personen nicht gefährdet werden.
4. Richtig überholen: Überholen ist von allen Seiten erlaubt – jedoch nur mit ausreichend Abstand, damit die überholte Person genug Bewegungsfreiheit hat.
5. Einfahren und Anfahren mit Vorsicht: Beim Einfahren in eine Abfahrt, nach einem Halt oder beim Fahren hangaufwärts muss sichergestellt sein, dass dies ohne Gefahr für sich und andere möglich ist.
6. Anhalten nur an übersichtlichen Stellen: Unnötiges Anhalten an engen oder unübersichtlichen Stellen ist zu vermeiden. Nach einem Sturz ist die Stelle schnellstmöglich freizumachen.
7. Auf- und Abstieg am Pistenrand: Wer zu Fuß auf- oder absteigt, nutzt dafür den Rand der Abfahrt.
8. Markierungen und Signale beachten: Pistenmarkierungen und Hinweisschilder sind verbindlich und müssen eingehalten werden.
9. Hilfe leisten: Bei Unfällen ist jede:r verpflichtet, Hilfe zu leisten.
10. Personalien angeben: Nach einem Unfall müssen alle Beteiligten und Zeug:innen ihre Personalien bekannt geben – unabhängig von Schuld oder Verantwortung.
Quelle der Polizeinachricht: LPD Oberösterreich