Steiermark

Ermittlungserfolg in der Steiermark und Tirol – Hochprofessionelle Tätergruppe festgenommen

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: Polizei Steiermark)

Ermittler der Landeskriminalämter Steiermark und Tirol konnten in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt eine hochprofessionell agierende litauische Tätergruppierung ausforschen und festnehmen.

Die Tätergruppierung im Alter zwischen 20 und 49 Jahren, verübte zwischen 2019 und 2021, Einbrüche in Firmen-, Liftkassen und Fahrradgeschäfte in den Bundesländern Tirol, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und in der Steiermark. Ermittlern gelang es, ihnen insgesamt elf Einbrüche in Tirol (Firmen und Liftkassen, Schaden ca. € 157.000) sieben Einbrüche in Stmk, OÖ, S, Ktn (Fahrradgeschäfte, Schaden ca. € 360.000) und mehrfache Einbruchsversuche nachzuweisen.

Hochprofessionelle Vorgehensweise der Tätergruppe
Die Täter mieteten zur Einreise nach Österreich Fahrzeuge in Litauen an, welche sie mit deutschen und österreichischen totalgefälschten Kennzeichen versahen. Die Täter agierten äußerst professionell, verwendeten bei den Straftaten beispielsweise hochtechnisierte Störsender und Funkgeräte.

Bei den Einbrüchen selbst wurde von den Tätern versucht, etwaige Videoüberwachungsanlagen zu beschädigen bzw. diese von den Wänden herunterzureißen. In den Firmenobjekten schnitten sie die dort aufgefundenen Tresore mittels Winkelschleifer auf. Vor dem Verlassen der Firmenobjekte wurden am Tatort Flüssigkeiten versprüht, um einer möglichen Verfolgung durch hinterlassene DNA Spuren zu erschweren bzw. unmöglich zu machen.

Bundeskriminalamt
Hans-Peter Seidl des Bundeskriminalamtes lobte die sehr gute Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern Steiermark und Tirol. "Hier wurde professionell gearbeitet und den Tätern das Handwerk gelegt. Unsere Aufgabe war es, die Fäden koordiniert zusammenzuführen und unser Wissen passend einzubringen".

Unbedingte Freiheitsstrafen
Das Landesgericht Innsbruck verurteilte alle Angeklagten zu unbedingten Freiheitsstrafen im Ausmaß zwischen acht und 34 Monaten. Die Urteile des Landesgerichtes Innsbruck sind nicht rechtskräftig.