Bei einer Nachfahrt wurden bis zu 139 km/h im Bereich der erlaubten 80 km/h gemessen, woraufhin die Polizisten das Fahrzeug anhielten.
Es stellte sich heraus, dass es sich um eine Führerscheinübungsfahrt gehandelt hatte, der Ausbildungsverantwortliche befand sich am Beifahrersitz. Beide Personen wurden angezeigt.