Die Beamten stellten fest, dass es weder zugewiesene Sitzplätze gab noch bei Verlassen des Verabreichungsplatzes ein Mund-Nasen-Schutz getragen wurde, eine Gäste-Registrierung konnte ebenfalls nicht vorgezeigt werden.
Gemeinsam mit einem Mitarbeiter für Sofortmaßnahmen (MA15) wurde die Feier aufgelöst und die Gäste verließen das Lokal.
Der Lokalbesitzer und die Veranstalterin wurden angezeigt.