Nach einer Häufung von Infektionsfällen in der Arlberggemeinde Lech – fünf Personen aus dem Ort sind positiv getestet worden – hat die Landesregierung die Region Arlberg unter vollständige Quarantäne gestellt. Niemand darf die Region betreten oder verlassen. Die entsprechenden Verordnungen mit Gültigkeit bis 3. April sind bereits in Kraft getreten. Konkret von der Quarantäneanordnung umfasst sind die Gemeinde Lech, die Lecher Ortschaft Zürs, die Gemeinden Warth und Schröcken sowie die Ortschaft Stuben in der Gemeinde Klösterle. Die Verordnungen (siehe download) zählen auf, wer von dieser Verkehrsbeschränkung ausgenommen ist.
Die Landessanitätsdirektion gibt den aktuellen Stand im Zusammenhang mit Coronavirus bekannt: Bisher (Stand Dienstag, 17. März, 11.00 Uhr) sind 828 Verdachtsfälle aufgetreten, davon sind 431 negativ getestet worden, 297 befinden sich noch in Abklärung. Von den derzeit 100 positiv getesteten Personen sind zwei hospitalisiert, eine davon ist in intensivmedizinischer Betreuung. Darüber hinaus befinden sich derzeit weitere 229 Kontaktpersonen in Absonderung. Die bestätigten Fälle verteilen sich wie folgt auf die Bezirke: Bludenz 23, Bregenz 32, Dornbirn 15 und Feldkirch 30.
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Wer in der Region war, muss sich in Quarantäne begeben
Personen, die sich in den letzten vierzehn Tagen in der Region aufgehalten haben, zum Beispiel zum Schifahren, werden aufgefordert, sich jetzt eigenständig in Quarantäne zu begeben. Dies ist nicht freiwillig, sondern die Personen sind verpflichtet, das zu tun. Betroffene sollen das bereitstehende Kontaktformular ausfüllen: Link zu Kontaktformular
Personen, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten, sind von dieser Quarantäne-Pflicht ausgenommen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. unter die taxativ aufgelisteten Ausnahmen fallen: Siehe im Bereich download unten - "Umgang mit versorgungskritischem Gesundheits- und Schlüsselpersonal"
Freiwillige Absonderung nach Kontakten
Wer direkten Kontakt mit Personen hatte, die sich in den letzten vierzehn Tagen in der Region aufgehalten haben, soll sich freiwillig in eine zweiwöchige häusliche Isolierung begeben. Es handelt sich dabei um keine behördliche Maßnahme
**Online-Formular für Kontaktpersonen **
Wer KEINE Symptome verspürt und Kontakt zu mit dem Corona-Virus positiv getesteten Menschen gehabt oder sich in einem Risikogebiet - darunter fallen auch die Gemeinden bzw. Ortschaften Lech, Zürs, Stuben, Warth und Schröcken - aufgehalten hat, kann folgendes Formular ausfüllen. Die Nachricht wird von Mitarbeitern des Roten Kreuzes bearbeitet und Sie erhalten eine Information über die weitere Vorgangsweise. Sollten Sie innerhalb eines Tages keine Nachricht erhalten oder sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtern, rufen Sie bitte die 1450.