Coronavirus: Lockerungen im Grenzverkehr zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz

Formular Selbstdeklaration zur Ausreise nach Deutschland oder in die Schweiz vom Bundesministerium Inneres Österreich
Formular Selbstdeklaration zur Ausreise nach Deutschland oder in die Schweiz vom Bundesministerium Inneres Österreich (Bildquelle: Bundesministerium für Inneres)

Die Landesgrenzen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich werden für Personen wieder geöffnet, die ihre Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, ihre Verwandten besuchen oder an wichtigen Familienanlässen teilnehmen wollen. Das Gleiche gilt für Besitzer von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen. Ebenso dürfen Personen einreisen, die Tiere versorgen müssen.

Dank der positiven Entwicklung der pandemischen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus und der stark zurückgegangenen Ansteckungszahlen können Deutschland, Österreich und die Schweiz die aktuell geltenden Einreisebeschränkungen lockern. So werden die Möglichkeiten zur Einreise für familiäre Zwecke wechselseitig klargestellt. Dies gilt insbesondere auch für unverheiratete Personen, die in einer grenzüberschreitenden Beziehung leben. Diese Lockerung an den Landesgrenzen gilt ab sofort und soll durch die Grenzkontrollbehörden so rasch wie möglich umgesetzt werden.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat der Bundesrepublik Deutschland und das Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich haben dies so vereinbart und eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Diese Lockerungen gelten auch für Personen, die ihre Verwandten besuchen oder an einem wichtigen familiären Anlass teilnehmen wollen sowie für Personen, die eine Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstfläche im Nachbarland unterhalten, pflegen oder nutzen. Ebenfalls aufgehoben werden die Einschränkungen für Personen, die Tiere versorgen müssen. Darüber hinaus gibt es grundsätzlich auch Erleichterungen, wenn eine Liegenschaft oder ein Schrebergarten unterhalten oder genutzt werden soll, wobei für die Einreise nach Österreich Liegenschaftsbesitzer und –besitzerinnen nach wie vor ein ärztliches Zeugnis (negativer SARS-CoV-2 Test, nicht älter als vier Tage) mitzuführen haben.

Wer eine dieser Ausnahmebestimmungen in Anspruch nehmen will, muss diese Gründe glaubhaft machen können. Falsche Angaben oder Missbräuche können nach den jeweiligen innerstaatlichen Bestimmungen geahndet werden. Alle anderen Einreisebeschränkungen bleiben vorerst in Kraft. Selbstverständlich gelten für die einreisenden Personen während ihres Aufenthaltes die Vorgaben und Empfehlungen des jeweiligen Staates zum Schutz der Gesundheit.

Die drei Minister – Bundesinnenminister Horst Seehofer, Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Innenminister Karl Nehammer - haben auch vereinbart, so schnell wie möglich noch geschlossene Grenzübergänge wieder zu öffnen und die Kontrollmaßnahmen eng abzustimmen.

*Hier zum Formular "Selbstdeklaration": * https://www.bmi.gv.at/bmi_documents/2485.pdf