Dabei wurde festgestellt, dass insgesamt 14 erwachsene Personen an einer Geburtstagsfeier teilnahmen. Die Leute trugen weder einen Mund- und Nasenschutz noch wurde der Zwei-Meter-Abstand eingehalten. Die Feier wurde aufgelöst und die Personen über die Anzeigeerstattung informiert. Als Rechtfertigungsgrund gaben sie teilweise an, dass sie schon an Corona erkrankt waren und wieder genesen seien. Zudem hätten sie negative Corona-Antigentests.
Am selben Abend musste die Streife ein zweites Mal wegen einer vermeintlichen Feier ausrücken. In Niederwaldkirchen wurde eine Lärmerregung angezeigt. Bei der Nachschau stellten die Polizisten in der Wohnung eines Mehrparteienhauses fest, dass elf Personen eine Geburtstagsparty feierten. Auch hier wurden die Covid-Maßnahmen nicht eingehalten. Die Party wurde umgehend aufgelöst und sämtliche Personen werden angezeigt. Als Rechtfertigungsgrund wurden negative Corona-Antigentests genannt.