Er wollte sich dort wegen einer Amtshandlung vom Vortag beschweren. Auf der Dienststelle stellten die Polizisten sofort eine Beeinträchtigung des 29-Jährigen fest. Er schlief während der Amtshandlung mehrmals ein und musste geweckt werden.
Ein Alkovortest verlief negativ, ein Drogenschnelltest auf unterschiedliche Substanzen positiv. Der diensthabende Arzt bestätigte die Beeinträchtigung durch Suchtgift. Nachfolgende Erhebungen ergaben, dass der Beschwerdeführer keinen Führerschein besitzt, er wird angezeigt.