Da nach ersten Erhebungen die Todesursache nicht einwandfrei festgestellt werden konnte, wurde das Landeskriminalamt Niederösterreich, Ermittlungsbereich Leib/Leben hinzugezogen und übernahm die Ermittlungen. Nach den bis dato geführten Ermittlungen ist Fremdverschulden auszuschließen.
Damit der Vorfall restlos geklärt werden kann, wurde durch die Staatsanwaltschaft St. Pölten die Obduktion der Leiche angeordnet. Diese wird in den nächsten Tagen durchgeführt.