Anhaltung eines E-Bikes mit 65 km/h bergauf!

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Polizei)

Im Zuge des motorisieren Streifendienstes konnte ein Beamter der Landesverkehrsabteilung Wien ein offensichtlich zu schnelles E-Bike wahrnehmen.

Der Lenker konnte das E-Bike, ohne dabei in die Pedale zu treten, bergauf auf 65 km/h beschleunigen.

Bei einer anschließenden Lenker- und Fahrzeugkontrolle konnte eruiert werden, dass eine Beschleunigung mittels "Gashebel" auf bis zu 70 km/h möglich wäre.

Das E-Bike ist daher nach dem Kraftfahrgesetz als Motorrad einzustufen.

Der Lenker wurde mehrfach angezeigt.