Der Lenker konnte das E-Bike, ohne dabei in die Pedale zu treten, bergauf auf 65 km/h beschleunigen.
Bei einer anschließenden Lenker- und Fahrzeugkontrolle konnte eruiert werden, dass eine Beschleunigung mittels "Gashebel" auf bis zu 70 km/h möglich wäre.
Das E-Bike ist daher nach dem Kraftfahrgesetz als Motorrad einzustufen.
Der Lenker wurde mehrfach angezeigt.