Amstetten – Gericht verweigert vorzeitige Entlassung Josef Fritzls
Redaktion Polizeiticker Österreich
Der zu lebenslanger Haft verurteilte Josef Fritzl bleibt im Gefängnis. Ein Gericht hat auch seinen dritten Antrag auf bedingte Entlassung abgelehnt. Ausschlaggebend ist laut Medienberichten vor allem das fehlende soziale Umfeld außerhalb der Haft.
Josef Fritzl (91), der durch den Inzestfall von Amstetten weltweit bekannt wurde, muss weiterhin seine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Wie am 2. November 2026 bekannt wurde, hat die Justiz einen weiteren Antrag auf bedingte Entlassung abgelehnt. Damit scheiterte bereits der dritte Versuch, eine vorzeitige Freilassung zu erreichen.
Gericht sieht keine Perspektive für Entlassung
Nach Berichten von Heute und oe24 begründete das Gericht begründete die Entscheidung insbesondere mit dem fehlenden sozialen Umfeld des 91-Jährigen. Fritzl verfüge über keinen sogenannten sozialen Empfangsraum. Damit ist gemeint, dass es außerhalb des Gefängnisses keine gesicherte Unterkunft und keine ausreichenden Betreuungsmöglichkeiten für ihn gebe.
Der Gesundheitszustand des Häftlings spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Fritzl leidet an einer fortschreitenden Demenzerkrankung und wird derzeit in der Krankenabteilung der Justizanstalt Stein in Krems betreut.
Anwältin will 2027 erneut Antrag stellen
Seine Rechtsanwältin Astrid Wagner setzt sich seit Jahren für eine bedingte Entlassung ein. Sie verweist auf psychiatrische Gutachten, wonach von ihrem Mandanten aufgrund seiner Demenzerkrankung keine erhebliche Gefahr mehr ausgehe.
Wagner strebt eine Unterbringung außerhalb des Gefängnisses an, beispielsweise in einer geeigneten Pflegeeinrichtung. Trotz der neuerlichen Ablehnung will die Verteidigerin nicht aufgeben. Für das Jahr 2027 plant sie laut Medienberichten einen weiteren Antrag auf bedingte Entlassung.
Josef Fritzl seit 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt
Der Inzestfall von Amstetten wurde im April 2008 aufgedeckt und sorgte weltweit für Entsetzen. Fritzl hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies seines Hauses gefangen gehalten und wiederholt sexuell missbraucht. Aus den Vergewaltigungen gingen sieben Kinder hervor. Eines der Kinder starb kurz nach der Geburt.
Im März 2009 wurde Fritzl unter anderem wegen Mordes durch Unterlassung, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, Sklavenhandels und schwerer Nötigung zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Mai 2024 wurde seine Verlegung vom Maßnahmenvollzug in den regulären Strafvollzug beschlossen. Eine bedingte Entlassung wurde jedoch bereits damals abgelehnt.
Auch nach der jüngsten Entscheidung bleibt Fritzl in der Justizanstalt Stein bei Krems an der Donau inhaftiert.